Pflegschaft/Gremien

Klassenpflegschaften


Alle Eltern der Schüler *innen einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres
eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus
mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die
von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter*innen. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreter*innen mit beratender Stimme teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten.
Die Schulpflegschaft wählt eine*n Vorsitzende*n und bis zu drei Stellvertreter*innen. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Durch einen Beschluss der Schulkonferenz
kann die Zahl der Elternvertreter in den Fachkonferenzen erhöht werden.
Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Interessen der Eltern berücksichtigen.
 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreter*innen der Eltern, sowie der Lehrkräfte zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Vertreter der Lehrkräfte von der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz hat an Schulen mit bis zu 200 Schüler*innen 6 Mitglieder.